Europäischer Aktionstag good food good farming

Am 27. Oktober 2018 fand der Europäische Aktionstag statt: good food good farming!
Europaweit:www.goodfoodgoodfarming.eu

und auch in Stuttgart!

Pressemitteilung von AbL Baden-Württemberg und Slow Food Stuttgart: Europaweiter Aktionstag good food good farming – auch in Stuttgart

Pressemitteilung der Bürgerinitiative "Bündnis gegen Agrarfabriken": Wachstum oder Wucherung?

Offener Brief mit unseren Positionen an die Landwirtschaftsminister/innen der Europäischen Union


AbL Baden-Württemberg zur Bayer-Monsanto-Fusionsentscheidung der EU-Kommission

Pressemitteilung Brüssel / Berlin /  Hamm / Ulm, 21.3.2018

Eine konzerngeleitete Entscheidung der EU-Kommission

AbL fordert: Marktmacht eindämmen, konzern-unabhängige Saatgutzüchtung stärken

"Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirt­schaft (AbL) übt scharfe Kritik an der heutigen Ent­schei­dung der EU-Kommission, die Fusion von Bayer und Monsanto unter unzureichenden Auflagen zu genehmigen!", so Franz Häußler, Biolandwirt aus Schwörzkirch/Allmendingen und AbL-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg. „Mit dieser Entscheidung drohen den Bäuerinnen und Bauern noch mehr Abhängigkeiten, eine weitere Einengung der Sortenauswahl und Vielfalt, noch weniger Wettbewerb, Preisdiktat, Verschärfung der Patentsituation und Monopolbildung im Bereich der Digitalisierung in der Landwirtschaft. Wir werden nicht zulassen, dass multinationale Konzerne zukünftig bestimmen, was auf unsere Äcker und Teller kommt. Deshalb setzen wir unsere Arbeit für eine konzernunabhängige Saatguterzeugung und Daten- und Informationshoheit der Bauern fort“, so Martin Schulz, Bauer aus dem Wendland und Bundesvorsitzen­der der AbL.

vollständige Pressemitteilung

Pressemitteilung: Landwirtschaft und Agrarpolitik stehen vor wichtiger Weichenstellung

Mit dem Trecker bei Minister Hauk in Stuttgart

AbL fordert konkrete Maßnahmen für bäuerliche Betriebe, Tierschutz und Umwelt

download Pressemitteilung 11.9.2017

download Grundsatzpapier Nach der Wahl muss gehandelt werden!

Beitrag des Senders L-TV: http://www.l-tv.de/mediathek/video/2249.html

AbL für differenzierte Diskussion über Anbindeställe in der Milchviehhaltung.

Pressemitteilung

Juni 2017

download PM

download Positionspapier

Die Anbindehaltung von Milchkühen ist in die Schlagzeilen gekommen. Das Bundesland Hessen hat einen Vorstoß gemacht, die „ganzjährige Anbindehaltung“ zu verbieten. Handelsunternehmen greifen die öffentliche Debatte auf. Es gibt Überlegungen, Milch aus Anbindehaltung nicht mehr anzubieten.

Die Landesverbände Bayern und Baden-Württemberg der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft haben aus diesem Anlass ein eigenes Positionspapier zur Rinderhaltung herausgegeben. Die beiden Landesverbände unterstützen ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung mit strukturverträglichen Übergangszeiten, plädieren jedoch für eine Diskussion mit Augenmaß.

Petra Müller, AbL-Vorsitzende in Baden-Württemberg betont, dass die Weidehaltung in der öffentlichen Debatte immer wichtiger wird. „Der Handel macht es sich zu einfach. Gerade die kleineren Höfe betreiben oft Weidehaltung; das ist keine ganzjährige sondern eine saisonale Anbindehaltung.“

Josef Schmid, Landesvorsitzender in Bayern weist auf Untersuchungen hin, nach denen Kühe in Betrieben mit Anbindung und Weide im Durchschnitt den besten Gesundheitszustand aufweisen.

Franz Häußler, Landesvorsitzender in Baden-Württemberg, befürchtet, dass durch undifferenziertes Ausgrenzen der Anbindehaltung wichtige Themen wie artgerechte Fütterung,  naturgemäße Rinderzucht oder Überschaubarkeit von Bestandsgrößen aus dem Blick geraten. Es würden gerade die Betriebe benachteiligt, die sich bisher dem permanenten Wachstum und der Industrialisierung der Landwirtschaft entgegengestellt haben. „Wenn die Tierhaltung vollends in die Großbetriebe verlagert wird, wird der Wunsch nach Weidehaltung durch den Alibi-Laufhof ersetzt.“

Die AbL fordert Anreize für Stallumbauten, die auch ohne preissenkend wirkendes Wachstum möglich sein müssen. „Solange die Politik und die von ihr gestalteten Rahmenbedingungen aber auch die Wissenschaft und die von ihr geschulten Berater weiterhin das Wachsen als Grundrichtung propagieren, führt das System in die falsche Richtung. Die Leidtragenden sind die Bauern und Bäuerinnen und ihre Tiere“ sagt Edith Lirsch, Landesvorsitzende in Bayern.

Die AbL erkennt an, dass es in einigen Bundesländern - beispielsweise in Bayern - gute Ansätze gibt, um eine bäuerliche Agrarstruktur durch eine angepasste Förderpolitik zu erhalten. Diese guten Ansätze müssen anderswo – beispielsweise auch in Baden-Württemberg, wo es noch viele Betriebe mit Anbindehaltung gibt – aufgegriffen und weiter ausgebaut werden.

EU-Parlament darf CETA nicht zustimmen. Neue Handelspolitik notwendig

Pressemitteilung

Kein Ausverkauf unserer bäuerlichen Landwirtschaft!

EU-Parlament darf CETA nicht zustimmen. Neue Handelspolitik notwendig

Konstanz, 10. Februar 2017   

 

Nächste Woche wollen die EU-Abgeordneten über den Handelsvertrag zwischen der EU und Kanada (CETA) abstimmen. Bei einer Zustimmung würde der größte Teil des Vertrages vorläufig in Kraft treten, noch bevor alle 28 EU-Mitgliedsstaaten darüber abgestimmt haben.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert die EU-Abgeordneten auf, CETA nicht zuzustimmen. „Mit CETA wird der Ausverkauf einer bäuerlichen und sozial gerechten Landwirtschaft in ganz Europa und auch in Baden-Württemberg massiv voran getrieben“, warnt die Landesvorsitzende Petra Müller von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Der CETA-Vertrag sieht vor, die Rind- und Schweinefleischimporte aus Kanada um das Zwölf-Fache bzw. 14-Fache zu steigern. In transatlantischen Studien hat die AbL untersuchen lassen, dass Tierschutzgesetze in Kanada – ähnlich wie in den USA – so gut wie gar nicht existieren und Fleisch somit viel billiger produziert werden kann.

„Diese Importe werden ein Preisdumping in Europa auslösen“, sagt Petra Müller. „Europa hat in keinster Weise für die Bäuerinnen und Bauern verhandelt. Es wäre möglich gewesen mittels einer vertraglichen Agrarschutzklausel Importstopps einzuführen, wenn es zu Marktstörungen kommt. Solch eine Agrarschutzklausel soll künftig nicht für Europa gelten, sondern nur für Kanada – so steht es im Vertrag.“ Die Region Wallonie hat bei der Abstimmung im EU-Rat letzten Jahres eben diesen Sachverhalt kritisiert und zunächst verweigert, CETA zuzustimmen. „Die Wallonie und ihre wachsamen Bäuerinnen und Bauern haben richtig gehandelt, sich gegen CETA zu verteidigen und sie haben die Unterstützung aller bäuerlichen Bewegungen in Europa verdient“, sagt Müller.

„Mit CETA wird die soziale Ungerechtigkeit im Agrarsektor zunehmen. Es ist beängstigend zu sehen, dass plötzlich Politiker auch kritischer Parteien Abkommen wie CETA als positiv und sozial gerecht darstellen. Das spielt rechten Populisten in die Hände“, sagt Müller „Deshalb müssen wir jetzt die Ursache bekämpfen und eine sozial gerechte Handelsagenda und Agrarpolitik in Europa entwickeln.“

Des weiteren steht mit CETA auch das Vorsorgeprinzip, das Fundament für den Erhalt einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Europa, auf der Kippe und ist auch durch die Zusatzerklärungen in keinster Weise nachträglich wirksam abgesichert. Außerdem sollen Schiedsgerichte eingeführt werden, die einseitig Klagerechte für Konzerne gegen unliebsame Gesetze und Regulierungen ermöglichen. Auch werden parallele Organe außerhalb der Parlamente eingeführt, in denen mit Einflussnahme von Konzernen künftig Gesetze verwässert werden. „Wir fordern von den Europaabgeordneten, dass sie nächste Woche CETA ablehnen,“ so Müller. „Notwendig ist eine neue Handelsagenda für ein soziales und ökologisches Europa, in dem viele Menschen eine Perspektive haben.“

Mehr Infos: www.abl-ev.de/themen/fairer-welthandel/materialien.html

CETA-Analyse Agrar: www.abl-ev.de/fileadmin/Dokumente/AbL_ev/Gentechnikfrei/2016-08_CETA_AbL-Analyse_Der_Versuch_die_Landwirtschaft_weiter_zu_globalsiseren....pdf

 

Kontakt für die Presse: Berit Thomsen 0157-85075

Pressemitteilung zu Urteil zu Kleinerzeugerregelung

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zur Kleinerzeugerregelung

11.10.2016

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zur sogenannten „Kleinerzeugerregelung“. Die Auslegung dieser Regelung in Baden-Württemberg hat dazu geführt, dass eine ganze Reihe von kleinen Betrieben im Schwarzwald von der Produktion von Bio-Milch ausgeschlossen wurde. In einem konkreten Fall hatte ein Landwirt gegen diese Auslegung geklagt und hat nun Recht bekommen.

Petra Müller, selbst Biobäuerin und Vorsitzende des AbL-Landesverban­des begrüßte das Urteil: „Wir finden es gut, dass das Verwaltungsgericht auf den Handlungsspielraum hinweist, den solche Regelungen wie die Kleinerzeugerregelung haben. Wir erleben im betrieblichen Alltag viel zu häufig, dass die von Hof zu Hof unterschiedlichen Voraussetzungen nicht angemessen berücksichtigt werden. Ein Bauernhof ist kein Industriebetrieb, den man nach Schema F bewerten kann.“

Ähnlich äußerte sich Biobäuerin Birgit Strohmeier, stellvertretende Vorsitzende der AbL: „Hier konnte ein Landwirt angesichts der beengten Tallage nicht weiter wachsen. Auf der anderen Seite hat er alles in seiner Situation Mögliche dafür getan, um die Haltung zu optimieren. Das erkennen wir an.“

Hier die Presseerklärung der AbL als download

Hier die Presseerklärung von RA Schmidt.

Das ausführliche Urteil gibt es hier

Pressemitteilung zum Milchgipfel am 6.6.2016

Konstanz, 5. Juni 2016

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft erwartet von Minister Hauk einen aktiven Beitrag der Politik zur Gestaltung des Milchmarktes

download Pressemitteilung

AbL Bundesverband

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